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Quelle: Statistisches Bundesamt. Siehe: Betriebswirtschaftliche Beratung
Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.
Quelle: Max Frisch
In Deutschland müssen – jedes Jahr – ca. 20.000 Unternehmer Insolvenz anmelden. Mehr als 20.000 mal Verzweiflung, Selbstvorwürfe, Schulden und zerplatzte Träume. Jedes Jahr.
Der persönliche Supergau ist perfekt, wenn diese Unternehmer auch noch ihre private Insolvenz anmelden müssen.
.. die Familie des Unternehmers. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden durch unser soziales Netz aufgefangen. Trotzdem müssen sie je nach Alter, Konjunkturverlauf und Strukturgebiet Einbußen hinnehmen.
Banken, Leasinggeber Investoren, Anleger, Stakeholder, Lieferanten, Vermieter, Versorger .. die Liste der Betroffenen ist lang. Und auch der Staat trägt Kosten für die Regulierung und Abwicklung.
Der Spruch „10 Jahre hats funktioniert, warum soll ich was ändern?“ hatte schon zur Zeit der Dampfmaschinen einen Bart. Unternehmen müssen sich heute schneller anpassen denn je.
Über 20.000 Unternehmer glauben, dass die Durststrecke bald zu Ende geht. Doch die Durststrecke bleibt. Das Unternehmen stirbt.
Mit einer positiven Fortführungsprognose kann Ihr Unternehmen gerettet werden:
Achtung! Erst die Umsetzung des Maßnahmenplans (z.B. Maßnahmenplan nach IDW S6) schützt Sie vor der Strafverfolgung durch den Staatswalt. Auch in schweren Zeiten stehe ich an Ihrer Seite.
Finanzielle Krisen im Unternehmen führen oft zu passiven Verhalten der verantwortlichen Personen. Dabei ist es gerade jetzt wichtig schnell und richtig zu handeln. Im Idealfall lassen Sie sich von einem erfahrenen Sanierer beraten, wenn die ersten Zweifel an Ihrer Liquidität aufkommen.
Jeden Tag den Sie länger warten vergrößert den Aufwand einer möglichen Sanierung, bis hin zur Straftat der Insolvenzverschleppung.
Meine wichtigste Botschaft, kommen Sie frühzeitig zur Beratung. Und erhalten Sie sich die Hoffnung. Die Bundesregierung Deutschland, Ihre Lieferanten, Banken und sonstige Gläubiger haben großes Interesse daran, dass Ihr Unternehmen weiterbesteht und wieder leistungsfähig wird.
Und so hat die Regierung etliche Gesetzte geschaffen, die Ihnen aus der Krise helfen sollen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. hat die Anforderungen für eine Sanierung in der IDW ES6 definiert.
Dieses Sanierungskonzept erfüllt alle Auflagen Ihrer Bank, sowie die steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an eine nachhaltige Gesundung Ihres Unternehmens.
Es sichert die Qualität des Sanierungsgutachtens und gewährleistet einen einheitlichen Standard, der den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung und Banken entspricht.
Ihre Stakeholder wollen wissen, ob und wie Ihr Unternehmen noch zu retten ist und wann es wieder wettbewerbsfähig aufgestellt ist.
Damit ist das Sanierungskonzept die Grundlage für das weitere Bestehen Ihres Unternehmens und für die Vergabe von weiteren Krediten.
Erfasst werden die Basisinformationen des Unternehmens. Das sind Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtliche und ökonomische Einflussfaktoren.
Feststellung zur Stakeholder-, Strategie-, Produkt- und Absatz-, Erfolgs- und Liquiditätskrise.
Wird eine Insolvenzreife festgestellt, muss mit schnell realisierbaren Maßnahmen die Voraussetzung für eine positive Fortbestehensprognose geschaffen werden.
Durch Eingrenzung der vermuteten kritischen Bereiche kann eine systematische Ursachenanalyse durchgeführt werden. Unternehmenskrisen entstehen meist durch mehrstufige Ursache-Wirkungs-Ketten und haben meist verstärkende Wirkung.
Maßnahmen zur Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung und deren Auswirkungen werden auf Basis der Analyse dargestellt. Die voraussichtlichen Erwartungen und der Querbeziehungen werden auf die künftige Ergebnis-, Finanz- und Vermögensentwicklung prognostiziert. Erarbeitung von Restrukturierung – Maßnahmen und ggf. die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nach IDW S6.
Die Umsetzung der erforderlichen operativen und strategischen Restrukturierungs- Maßnahmen muss von den betroffenen Interessengruppen anerkannt und unterstützt werden.
Erstellung bzw. Überarbeitung. Das Leitbild beschreibt das Bild Ihres zukünftigen Unternehmens. Es zeigt allen Beteiligten die Differenz zwischen dem IST- und dem SOLL-Zustand und trägt so zur Ausrichtung und Koordinierung der verschiedenen Unternehmensbereiche bei.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten verstärkt sich die Notwendigkeit dem Humankapital Orientierung zu geben, Vertrauen aufzubauen und Verunsicherung und Ängste abzubauen.
Der Erfolg der Maßnahme fällt oder steht mit der Fähigkeit Mitarbeiter zu motivieren.
Management, Führungskräfte und Mitarbeiter werden durch geeignete Schulungsmaßnahmen in die Lage versetzt, das neue Leitbild umzusetzen.
Aufbau, Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit. Aufgabenverteilung und Einweisung der Maßnahmen.
Regelmäßige, zeitnahe Berichterstattung mit Erfolgskontrolle. Überprüfung in der Timeline und ggf. Anpassung an die Erfordernisse.
Ziel der Maßnahme ist Wettbewerbsvorteile zu erzielen und
Nur besonders qualifizierte Bewerber werden Steuerberater, weil die hohen Zulassungs- und Prüfungsvorraussetzungen nun mal die Spreu vom Weizen trennt.
Damit ich meinen Beruf ausüben darf, muss ich eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt meine Mandanten vor den finanziellen Folgen einer Falschberatung.
2015 habe ich die Prüfung als “Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) abgelegt.
Hier die Themen:
Materielles Insolvenrecht:
Insolvenzverfahrensrecht
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Haftung
Als Steuerberater muss ich mich laufend weiterbilden. Dazu besuche ich jedes Jahr viele Seminare in den Bereichen Steuerrecht, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht, Sanierung und vieles mehr.
Das strenge Berufsrecht schreibt mir als Steuerberater vor meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, unter Verzicht auf berufswidrige Werbung und verschwiegen auszuüben.
Diana Rohrbach Steuerberater • Krumbacher Str. 24 • 87727 Babenhausen • T. 08333 926768-0 • E. rohrbach@stb-dr.de
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